Chef für Tod seines Solaranlagen-Monteurs verurteilt
(LR) Das Landgericht Osnabrück hat einen Solar-Unternehmer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter verurteilten ihn wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Sie bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Papenburg. Vor gut drei Jahren war ein Arbeiter ums Leben gekommen, als er auf dem Dach eines Stalls eine Solaranlage installieren sollte. Der Monteur stürzte durch das Dach. Dem Chef wurde vorgeworfen, dass er unter dem Dach kein notwendiges Sicherungsnetz angebracht hatte. Außerdem soll er nach dem ersten Unfall einen zweiten Monteur angewiesen haben, erneut das Dach zu betreten. Dieser stürzte ebenfalls ab und verletzte sich schwer. Nach dem Urteil des Amtsgerichts hatte der Chef Berufung eingelegt. Das Landgericht hat das Urteil nun bestätigt.