UPDATE | Mitarbeiterin bestreitet Gebührenaffäre in Ausländeramt Osnabrück

UPDATE | Nach der Gebührenaffäre in der Osnabrücker Ausländerbehörde bestreitet die beschuldigte Mitarbeiterin weiter, Bargeld unterschlagen zu haben. Sie habe das Geld in Umschlägen an verschiedene Orte gelegt, weil sie selten Zeit gehabt habe, es zur Kreiskasse zu bringen. Sie wisse nicht, wer die Umschläge mit dem Geld an sich genommen habe. Der Landkreis wirft der früheren Sachbearbeiterin vor, knapp 49.000 Euro an Gebühren für Einbürgerungen unterschlagen zu haben und hatte ihr gekündigt. Das Osnabrücker Arbeitsgericht beurteilte gestern die Vorwürfe als stichhaltig und die Kündigung als rechtens.

(Nat) Die Kündigung einer früheren Mitarbeiterin im Ausländeramt Osnabrück wegen unterschlagener Gebühren ist rechtens. So urteilte gestern das Osnabrücker Arbeitsgericht, wo die Frau gegen die Kündigung geklagt hatte. Der Landkreis hatte sie entlassen, weil sie nicht erklären konnte, wo knapp 49.000 Euro geblieben waren, die sie im Ausländeramt an Gebühren hätte einnehmen müssen. Sie soll Gebühren für Einbürgerungen oder Aufenthaltstitel in die eigene Tasche gesteckt und auf Pflichtprüfungen verzichtet haben. Die unterschlagenen Gebühren muss die Frau laut Gericht samt Zinsen zurückzahlen. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie.

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