UPDATE | Impfpflicht in Pflege möglicherweise verfassungswidrig
UPDATE | Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Corona-Impfpflicht in der Pflege vor zwei Jahren für möglicherweise verfassungswidrig. Damals hatte eine Pflegehelferin des Quakenbrücker Krankenhauses ein Arbeitsverbot bekommen, weil sie nicht geimpft war. Das Gericht gibt ihre Klage nun an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Das soll klären, ob das damalige Infektionsschutzgesetz verfassungsgemäß war. Damals habe das Robert Koch-Institut bereits gewusst, dass eine Corona-Impfung nicht vor Ansteckungen schütze und ein Arbeitsverbot Ungeimpfter nicht sinnvoll sei. Das gehe aus den RKI-Protokollen hervor, so das Osnabrücker Gericht. Dort wurde RKI-Präsident Lars Schaade zu den RKI-Protokollen befragt – zum ersten Mal seit ihrer Veröffentlichung.
(Nat) Am Verwaltungsgericht in Osnabrück sagt der Präsident des Robert Koch-Instituts Lars Schaade heute zu den RKI-Protokollen aus – zum ersten Mal seit ihrer Veröffentlichung. Das Gericht verhandelt den Fall einer Pflegehelferin des Christlichen Krankenhaus Quakenbrück. Weil sie nicht gegen Corona geimpft war, hatte sie 2022 ein Arbeitsverbot bekommen und dagegen geklagt. Zu dem Zeitpunkt könnte schon klar gewesen sein, dass ein Arbeitsverbot Ungeimpfter nicht zum Schutz von Risikopatienten beitrage. Inwieweit das der Wissenschaft bereits bekannt war, könnten die RKI-Protokolle klären. Diese dokumentieren, was der Krisenstab des Robert Koch-Instituts wann diskutiert hat. Der Fall könnte eine Grundsatzentscheidung zum Infektionsschutzgesetz werden.
Symbolbild © Schüchtermann-Klinik