Illegale Mülltransporte an der Grenze
(PM) Eine konzertierte Kontrollaktion der Polizei mit mehreren beteiligten Partner-Behörden fand heute (05.09.24) in Bad Bentheim am Grenzübergang an der A 30 statt. Unter der Federführung der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück überprüften rund 30 Expertinnen und Experten rund 50 LKW im Zusammenhang mit dem Transport von Abfällen im grenzüberschreitenden Verkehr. Partner der Kontrollaktion waren neben der Polizeidirektion Osnabrück, die niederländische Umweltbehörde (ILT) aus Den Haag, Vertreter des Niedersächsischen Umweltministeriums, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, der Bezirksregierungen Münster und Arnsberg aus Nordrhein-Westfalen, des Hauptzollamtes Osnabrück, der Landwirtschaftskammer Oldenburg sowie Experten des Landeskriminalamts Niedersachsen.
Illegale Abfalltransporte sind insbesondere im Grenzgebiet ein größeres Thema. “Wir wollen illegale Abfalltransporte aus dem Verkehr ziehen und den Kontrolldruck weiter steigern. Kontrollen dieser Art haben immer auch einen präventiven Charakter”, so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück. Bei vier Transporten stellten die Einsatzbeamten fest, dass es Widersprüche zwischen den Angaben in den Ladepapieren und der tatsächlichen Ladung bzw. der erforderlichen Kennzeichnung von Abfalltransporten gab. Noch dazu fehlten in Teilen nötige Genehmigungen, um den Müll regelkonform exportieren zu können. Insbesondere bei zu exportierenden gefährlichen Abfällen sind Genehmigungen zwingend notwendig, um sicherzustellen, dass die gefährlichen Reststoffe nicht willkürlich deponiert oder verwertet werden. “Abfälle müssen fachgerecht transportiert und entsorgt werden, sonst kann es zu immensen Umweltschäden und auch zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. Verstöße im Abfallrecht sind keinesfalls Kavaliersdelikte”, verdeutlicht Ellermann.
Länder- und staatenübergreifende Schwerpunktaktionen finden auch zukünftig statt, um unter anderem illegale Abfallverbringungen und sonstige Verstöße gegen verbringungsrechtliche Vorschriften zu erkennen und aufzudecken sowie illegalen Abfallverbringungen vorzubeugen.
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