Zwei verheiratete Frauen dürfen Kind aus Samenspende nicht adoptieren

(LR) Der Bundesgerichtshof hat zwei verheirateten Frauen aus der Region Osnabrück nicht Recht gegeben ein Kind aus einer Samenspende zu adoptieren. Um ein Kind zu bekommen, hatten die beiden eine private Samenspende in Anspruch genommen. Eine der beiden Partnerinnen wollte das im Juli 2020 von ihrer Ehefrau geborene Kind nun adoptieren. Vor dem Amtsgericht Bersenbrück hatte das Paar laut dem NDR als Beleg für die Zustimmung des Samenspenders Fotos eines WhatsApp-Chat-Verlaufs vorgelegt. Darauf soll der Mann der Adoption zugestimmt haben. Das reichte dem Gericht nicht. Auch das Oberlandesgericht Oldenburg wies den Adoptionsantrag zurück. Der BGH bestätigte gestern das Urteil, dass der Samenspender Anspruch auf die Erlangung der rechtlichen Vaterschaft habe. Deswegen sollen sich Paare vor der Befruchtung eine entsprechende Erklärung von ihrem Spender unterschreiben lassen.

 

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