Freiheitsstrafe und Geldstrafe für zwei Leistungsbetrüger aus Osnabrück
(AM) Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu Verurteilungen durch das Amtsgericht Osnabrück. Eine 40-jährige Frau aus Osnabrück wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie eine neue Arbeit nicht gemeldet und dadurch rund 1.230 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht erhalten hatte. In einem weiteren Fall verhängte das Amtsgericht Osnabrück eine Geldstrafe von 1.800 Euro gegen einen 44-jährigen Mann. Auch er hatte seine Arbeitsaufnahme verschwiegen und dadurch unrechtmäßig 450 Euro erhalten. Beide Personen hätten den Behörden ihre Beschäftigung sofort mitteilen müssen. Die Urteile sind rechtskräftig.
© Zoll
© Amtsgericht Bad Iburg
pixabay.com / Ingo Kramarek