Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung von Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt
(LR) Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat eine Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Frau soll im August 2024 in Georgsmarienhütte einen Radfahrer überholt und dabei auch teilweise auf die Gegenfahrbahn gefahren sein. Auf dieser Spur kam ihr ein Radfahrer entgegen. Die Frau fuhr mit ihrem Auto in den Radfahrer und verletzte ihn dadurch lebensgefährlich. Der Mann verstarb einige Tage später in einem Krankenhaus. Der Anklage der Staatsanwaltschaft zufolge habe die Frau den Radfahrer wegen der tief stehenden Sonne oder aus Unachtsamkeit nicht wahrgenommen. Demnach habe sie fahrlässig gehandelt. Die Autofahrerin hat die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Anschließend muss ein Gericht entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.
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