Für Drogendealer verkürzt sich Haftstrafe wegen neuem Cannabis-Gesetz
(LR) Ein 24-jähriger Mann muss wegen bewaffneten Handelns mit Cannabis kürzer in Haft, als es sein erstes Urteil vor einem Jahr vorsah. Das urteilte eine Richterin gestern am Landgericht Osnabrück. Grund dafür ist das neue Cannabis-Gesetz, das rückwirkend gilt und bei dem der Strafrahmen niedriger ist. Der Mann hatte zuvor erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der 24-Jährige muss nun für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Bei dem Urteil vor einem Jahr waren es fast sechs Jahre.
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