Zwei Männer wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Betruges am Landgericht Osnabrück angeklagt
(LR) Vor dem Landgericht stehen seit heute zwei Männer wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Betruges. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, zusammen mit einer größeren Anzahl noch unbekannter Personen in Europa, russischsprachige Senioren und Seniorinnen über eine Dauerwerbesendung im russischen Fernsehen kontaktiert und unter dem Vorwand seelischer Wunderheilung zur Zahlung immer höherer Beträge überredet zu haben. Die Angeklagten sollen hierbei bei drei Taten im Raum Belm/Osnabrück als Mittelsmänner agiert und Bargeldzahlungen entgegengenommen haben. Dafür sollen die beiden Beschuldigten Gewinne in Höhe von insgesamt 160.000 Euro erhalten haben.
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