Neue Katzenschutzverordnung in Georgsmarienhütte ab 1. Januar 2025
(LR) In Georgsmarienhütte tritt ab dem 1. Januar 2025 eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Diese hatte der Rat der Stadt Georgsmarienhütte in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen. Dadurch sollen sich Katzen nicht mehr unkontrolliert vermehren können. Außerdem soll damit die Übertragung von Krankheiten durch freilaufende Katzen eingedämmt werden. Des Weiteren müssen Katzen in Zukunft kastriert werden. Weiterhin müssen alle Tiere, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt gechipt und im Anschluss registriert werden.
BU: Ab dem 01.01.2025 gilt im Stadtgebiet von Georgsmarienhütte eine neue Verordnung, die für freilaufende Katzen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vorsieht.© Stadt Georgsmarienhütte/ Jasmin Schulte