Stadt Georgsmarienhütte erlässt Katzenschutzverordnung ab 01.01.2025
(PM) Für Besitzerinnen und Besitzer von Katzen stehen ab dem 1. Januar 2025 einige Änderungen an. Der Grund: Zu diesem Datum tritt eine neue Katzenschutzverordnung für das Stadtgebiet in Kraft. Diese hatte der Rat der Stadt Georgsmarienhütte zuvor in seiner November-Sitzung einstimmig beschlossen.
Bereits in den Jahren zuvor stand das Thema Katzenschutzverordnung immer mal wieder auf den Tagesordnungen der politischen Gremien. Zuletzt wurde der Beschluss zum Erlass einer derartigen Verordnung im Sommer 2023 mit dem Verweis auf eine zu dem Zeitpunkt schon geplante landesrechtliche Regelung zurückgestellt. Da diese aber noch immer nicht vorliegt, ist nun im Vorgriff durch den Rat eine eigene städtische Verordnung erlassen worden.
In erster Linie hat die Verordnung zum Ziel eine unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden Katzen zu vermeiden. Außerdem sollen damit die Übertragung von Krankheiten und anderen Gefahren durch freilaufende Katzen eingedämmt werden. Freilaufende Katzen im Sinne der Verordnung sind Katzen, die in menschlicher Obhut gehalten werden und denen Freigang außerhalb der Wohnung gewährt wird. Wichtig: Halterinnen und Halter sind auch diejenigen Personen, die regelmäßig Freigängerkatzen füttern.
Um dem Kernziel der Verordnung zu entsprechen, ist in Paragraph drei eine Kastrationspflicht geregelt, die Halterinnen und Halter einer freilaufenden Katze dazu verpflichtet, diese bei einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Ausgenommen sind Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten. Werden ältere Katzen aufgenommen, müssen diese vor dem ersten Freigang ebenfalls kastriert werden. Für Katzenhalterinnen und Katzenhalter, deren Katzen bisher noch nicht kastriert wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.
Außerdem sieht die Verordnung eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vor. Demnach müssen Halterinnen und Halter ihre freilaufenden Katzen, die älter als fünf Monate sind, zunächst von einem Tierarzt mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. Im Anschluss ist dann eine Registrierung in einem Register – zum Beispiel bei „TASSO e.V.“ oder „Findefix“ – erforderlich.
Durch die Verordnung hat die Stadt Georgsmarienhütte die Möglichkeit, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zu überprüfen. In diesem Zusammenhang müssen Katzenhalterinnen und Katzenhalter auf Verlangen die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld verhängt werden.
Bildunterschrift: Ab dem 01.01.2025 gilt im Stadtgebiet von Georgsmarienhütte eine neue Verordnung, die für freilaufende Katzen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vorsieht.
Foto: Stadt Georgsmarienhütte/ Jasmin Schulte