Am Samstag startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern
(SW) Ab morgen dürfen wieder Feuerwerkskörper der Kategorie F2 verkauft werden. Dazu zählen Raketen, Fontänen und Knaller, die ausschließlich an Erwachsene abgegeben werden dürfen. Für die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gilt eine strikte Zeitvorgabe: Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Außerdem ist wichtig: Feuerwerk sollte nur mit CE-Siegel und Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder eine andere offizielle Prüfstelle gekauft werden. Achtung auch vor illegalem Feuerwerk aus dem Ausland: Diese oft unkontrollierten Produkte können schwerwiegende Verletzungen verursachen. Käufer illegaler Böller riskieren hohe Geldstrafen.