Narkosearzt muss nicht ins Gefängnis
(MO) Das Landgericht Osnabrück hat einen Narkosearzt zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Urteil verhängte das Gericht wegen Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Freigesprochen wurde der Mann jedoch vom Vorwurf des versuchten Totschlags durch Unterlassen. Der Vorwurf war erhoben worden, weil eine Patientin bei einer Zahn-OP zu wenig Sauerstoff bekam, der Arzt sie aber nicht reanimierte. Die Frau starb weniger Tage nach der OP im Krankenhaus. Der Arzt habe dabei den Tod der Patientin aber nicht in Kauf genommen, begründete das Gericht das Urteil. Die Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und fahrlässiger Tötung bezieht sich u.a. darauf, dass der Arzt ein defektes Gerät vor der OP nicht geprüft hatte.