Polizist darf trotz rassistischer Chats nicht entlassen werden

(LR) Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein Polizist trotz rassistischer Chats nicht entlassen werden dürfe. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte 2020 ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet. Der 52-Jährige hatte mit Kollegen jahrelang ausländerfeindliche und menschenverachtende Inhalte in Chatgruppen ausgetauscht. 2023 erhob die Polizei deshalb eine Disziplinarklage. Damit wollte sie den Polizisten entlassen. In dem Urteil hat das Verwaltungsgericht zwar bestätigt, dass der Beamte gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen habe. Eine Entlassung hielt das Gericht jedoch für unverhältnismäßig. Stattdessen stufte sie den Mann um einen Dienstgrad zurück. Das sei die zweithöchste Strafe, die in diesem Fall möglich wäre, so das Gericht.

 

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