Mann wegen Mordes vor Landgericht Osnabrück
(LR) Der Fall einer Frau, die von ihrem Ex-Freund fast 100 Messerstichen umgebracht wurde, muss erneut vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Oldenburg aufgehoben, dass den Mann wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt hatte. Nun muss der Fall vor dem Landgericht Osnabrück erneut verhandelt werden. Mehr zum Fall weiß Natalie Süß.
Der Mann hatte vor dem Landgericht Oldenburg gestanden, seine frühere Partnerin im Juni 2023 in Vechta mit einem Messer getötet zu haben. Er hatte ausgesagt, seine Ex-Freundin zu einem Besuch in seiner Wohnung überredet zu haben. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, er habe ihr den Mund zugehalten und sie habe ihm in den Finger gebissen. Daraufhin habe er mit dem Messer mehrfach auf sie eingestochen. Für die 23-Jährige kam jede Hilfe zu spät, der Angeklagte ließ sich nach einem gescheiterten Suizidversuch festnehmen.
Nachdem Schuldspruch hatte der Angeklagte dagegen Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof kam nun zu dem Schluss, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht fehlerfrei ausgeschlossen habe. Deswegen hob das Gericht das Urteil auf. Der Fall kommt nun vor das Landgericht Osnabrück.
© OS-Radio 104,8
© OS-Radio 104,8
© Stadt Osnabrück-Nina Hoss
© NordWestBahn