Bußgeld von 50.000 Euro für Firma im Landkreis Osnabrück

(SW) Da sie wiederholt vorsätzlich mehr Sand abgebaut hat, als erlaubt war, muss eine Firma aus dem Nordkreis nun ein Bußgeld von 50.000 Euro zahlen. Der Landkreis hat die Strafe verhängt, da das Unternehmen trotz einer vorherigen Strafe von 10.000 Euro für denselben Verstoß den Abbau fortgeführt hat. Der Landkreis Osnabrück kontrolliert regelmäßig Bodenabbauflächen und verhängt Strafen bei Verstößen. Es gibt insgesamt 70 Abbaustätten im Landkreis. Der Abbau muss jeweils genehmigt werden, um Umwelt- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Im Rahmen des Einspruchs wurde der Bußgeldbescheid von der Staatsanwaltschaft Osnabrück überprüft. Dort sah man diesen in der Ausschöpfung des Höchstmaßes an Geldstrafe als rechtmäßig an. Der Einspruch wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen, sodass der Bescheid nun rechtskräftig ist. Die Firma muss nun das Bußgeld sowie die angefallenen Auslagen und Gerichtskosten zahlen.