Prozess gegen Öffnungszeiten von zwei Osnabrücker Supermärkten am Verwaltungsgericht Osnabrück
(LR) Am Verwaltungsgericht Osnabrück beginnt heute ein Prozess, weil zwei Supermärkte in Osnabrück sonntags offen haben. Ver.di wirft der Stadt Osnabrück vor, dass ein Edeka und ein Netto in Lüstringen an Sonntagen geöffnet haben. Dies sei aus Sicht der Gewerkschaft nicht rechtmäßig. Die Stadt und die Supermärkte berufen sich dagegen auf das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz. Das erlaubt Läden sonntags zu öffnen, die auf den täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind.
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