Landgericht Osnabrück © OS-Radio

Osnabrücker Supermärkte dürfen sonntags nicht mehr öffnen

(LR) Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat gestern entschieden, dass Supermärkte in Osnabrück nicht mehr sonntags geöffnet haben dürfen. Konkret hatte die Gewerkschaft Ver.di gegen die Öffnung von zwei Supermärkten in Lüstringen geklagt. Die Stadt und die Supermärkte beriefen sich dabei auf das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz. Das erlaubt Läden sonntags zu öffnen, die auf den täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind. Das Gericht gab Ver.di nun Recht, dass der Runderlass keinen Rechtscharakter habe und Sonntagsöffnungen nicht rechtmäßig seien. Mit dem Urteil ist die Stadt nun aufgefordert, allen Supermärkten im Stadtgebiet die Öffnung an Sonntagen zu untersagen.

 

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