Falsche Ärztin muss in Psychiatrie
(Nat) Weil sie als falsche Ärztin in zwei Kliniken gearbeitet hat, muss eine 23-Jährige in psychiatrische Behandlung. Das Landgericht Osnabrück sah es gestern als erwiesen an, dass sie ihre Zulassung gefälscht hat. In Wirklichkeit war sie in einer Krankenpflegeausbildung. Gerichtssprecher Christoph Willinghöfer erklärt die Entscheidung:
Es sei damit zu rechnen, dass sie immer wieder versuchen würde, als Ärztin zu arbeiten. Das Gericht sieht eine Persönlichkeitsstörung als Grund. Deswegen komme eine Haftstrafe nicht in Betracht. Angeklagt war sie unter anderem wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung. Christoph Willinghöfer erklärt:
Die Gefahr, dass am Ende Patienten sterben könnten, sei zu groß, um es bei einer Jugendstrafe zu belassen. Deswegen muss die 23-Jährige auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Bei ihrer Bewerbung hatten die Kliniken ihr offenbar geglaubt, dass sie mit 16 das Abitur gemacht und dann ihr Medizinstudium in fünf Jahren durchgezogen habe. Das Gericht sprach von einem systemischen Problem, wenn jemand ohne Weiteres eine Stelle als Ärztin bekommt. Es gebe kein bundesweites Zentralregister über die Zulassungen von Medizinern.
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