Revision gegen Urteil gegen Geldautomatensprenger

(Nat) Letzte Woche hatte das Osnabrücker Landgericht sieben Geldautomatensprenger verurteilt – jetzt haben Staatsanwaltschaft und ein Verteidiger Revision gegen das Urteil eingelegt, wie der NDR berichtet. Beide Seiten wollen das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. Die Automatensprenger aus den Niederlanden hatten mehrjährige Haftstrafen bekommen. Alle sieben hatten gestanden, sich an der Sprengung mehrerer Geldautomaten beteiligt zu haben. Insgesamt ging es um 22 Taten, darunter auch eine in Osnabrück 2021. Schaden und Beute summierten sich auf 5,5 Millionen Euro. Der Bundesgerichtshof muss jetzt entscheiden, ob er die Revision annimmt.

Symbolbild © Polizei Osnabrück