(DB) In Osnabrück wird eine Baumschutzsatzung eingeführt, aber was gilt im Landkreis? Ohne Satzung gibt es eine Schutzzeit vom 1. März bis 30. September, aber private Gärten sind oft ausgenommen. Die genaue Regelung ist jedoch umstritten. Daher empfiehlt es sich, lieber bei der Kommune nachzufragen, da das Fällen von Bäumen ohne vernünftigen Grund verboten ist und auch der Artenschutz beachtet werden muss. Eine Baumschutzsatzung schafft hier mehr Klarheit. Alle Infos gibt es in folgendem Mitschnitt: