Verwaltungsgericht Osnabrück hebt Straßensperrung in Bad Iburg auf

(LR) Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat eine dreimonatige Straßensperrung zum Schutz von Krötenwanderungen in Bad Iburg aufgehoben. Ein Anlieger hatte gegen die Sperrung einen Eilantrag gestellt. Grund dafür war, dass der Betreiber einer Forellenzucht große Verluste durch die gesperrte Straße habe. Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag statt, weil Krötenwanderungen oft nur drei bis vier Wochen in dem Dreimonatszeitraum sind. Außerdem seien zum Schutz der Kröten bereits Schutzzäune aufgebaut und Sammelstellen errichtet worden, so das Gericht. Der Landkreis Osnabrück hatte die Sperrung der Straße in Bad Iburg zwischen dem 1. Februar und dem 30. April zwischen 18 Uhr und 8 Uhr angeordnet.