Osnabrücker Polizisten dürfen trotz rassistischer Chats nicht entlassen werden

(LR) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass zwei Osnabrücker Polizisten trotz rassistischer Chats nicht entlassen werden dürfen. Das berichtet der NDR. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte 2020 ein Disziplinarverfahren gegen die Männer eingeleitet. Beide hatten jahrelang ausländerfeindliche und menschenverachtende Inhalte in Chatgruppen ausgetauscht. 2023 erhob die Polizei deshalb eine Disziplinarklage. Damit wollte sie die Polizisten entlassen. In dem Urteil hat das Gericht zwar bestätigt, dass die Beamten rassistische Nachrichten und Bilder verschickt hatten. Das Gericht hielt Entlassungen jedoch für unverhältnismäßig. Stattdessen stufte es einen der Männer um zwei und den anderen um einen Dienstgrad zurück.

 

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