Geringere Strafen für Drogenhändler
(MO) Dank des neuen Cannabis-Gesetzes müssen zwei Drogendealer nicht so lange ins Gefängnis wie es beim eigentlichen Urteil aussah. Das Landgericht Osnabrück hat die Haftstrafen gehen die beiden schon verurteilte Drogenhändler verkürzt. Die beiden Männer hatten gegen das ursprüngliche Urteil Revision eingelegt, weil das neue Cannabis-Gesetz beim Urteil noch nicht berücksichtigt worden sei. Im Revisions-Prozess verkürzten die Richterinnen und Richter die Strafen einmal um mehr als zwei auf jetzt fünf Jahre und sechs Monate und beim zweiten Angeklagten um mehr als drei Jahre auf jetzt sieben Jahre. Beide Männer sitzen bereits im Gefängnis.