Urteile im Spartherm-Prozess

(MO) Das Landgericht Osnabrück hat zwei frühere Geschäftsführer des Ofenherstellers Spartherm aus Melle wegen gemeinschaftlicher Untreue verurteilt. Die beiden Männer haben über drei Jahre mindestens 252 Kaminöfen und Ofenteile unter der Hand verkauft, so das Gericht – für rund die Hälfte des eigentlichen Preises. Der Schaden für das Unternehmen habe mindestens 410.000 Euro betragen. Einer der beiden verurteilten früheren Geschäftsführer ist der Firmengründer. Der 86-jährige wurde zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, außerdem zu einer Geldstrafe. Der zweite Ex-Geschäftsführer (60) bekam eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Treibende Kraft bei den Verkäufen sei laut Gericht der Firmengründer gewesen. Beide Angeklagte sollen das Geld aus den Verkäufen der Öfen untereinander aufgeteilt haben. Ans Licht kamen die Fälle u.a. durch einen Geschäftsleiter des Unternehmens. Der habe die illegalen Verkäufe aufgedeckt und eine Selbstanzeige beim Finanzamt abgegeben. Dabei habe der jüngere Angeklagte mitgewirkt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.