Kläger will Schadensersatz wegen „Entgangener Urlaubsfreude“
(MO) Das Amtsgericht Osnabrück will am Freitag darüber entscheiden, ob ein Ehepaar Geld für entgangene Urlaubsfreude bekommt. Es geht um einen Mann und seine Frau, die einen Urlaub in einem 5 – Sterne – Hotel nur für Erwachsene („Adults only“) mit der Kategorie AIl Inclusive plus gebucht hatten. Der Anbieter habe die beiden jedoch in einem 4-Sterne Hotel unterbringen wollen. Dagegen wehrte sich das Urlaubspaar. Danach sollte es in ein 5-Sterne-Familienhotel ohne AlI Inclusive plus mit schlechteren Bewertungen kommen. Daraufhin stornierte das Ehepaar den Urlaub und bekam den Reisepreis zurück. Zusätzlich verlangt es aber noch Schadensersatz für – wie es heißt – entgangene Urlaubsfreude. Der Schadensersatz soll 50 % des ursprünglichen Reisepreises betragen.