Bordellbetrieb durch Zufall aufgefallen
(LR) Ein Mietstreit nach einem Wasserrohrbruch hat in Osnabrück den Betrieb eines Bordells aufgedeckt. Der Fall wird ab Montag vor dem Amtsgericht Osnabrück verhandelt. Kläger ist der Vermieter, denn nach einem Wasserrohrbruch wollte seine Mieterin die vereinbarte Monatsmiete nicht mehr zahlen. Das Haus konnte nach Ansicht der Mieterin während der Sanierung nicht entsprechend genutzt werden. Sie hatte die Räume an vier Frauen untervermietet, die dort offenbar ihre Freier empfangen haben. Nach dem Wasserschaden hätten die Frauen keine Untermiete mehr bezahlt und von ihr Verdienstausfall verlangt. Nach Aussage des Vermieters sei aber nur die Treppe zum Obergeschoss vom Rohrbruch betroffen gewesen. Außerdem habe er einer Untervermietung der Räumlichkeiten nicht zugestimmt.
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