Polizisten können trotz rassistischer Nachrichten strafrechtlich nicht verfolgt werden

(LR) Gegen Polizisten, die sich in einer Chatgruppe rassistisch und diskriminierend geäußert hatten, wird nicht strafrechtlich ermittelt. Die mutmaßlichen Äußerungen seien bereits verjährt, wie das niedersächsische Innenministerium mitgeteilt hat. Am Mittwoch hatte die Polizei Niedersachsen die Handys von acht Polizeibeamten beschlagnahmt. Betroffen sind unter anderem zwei Polizisten der Polizeidirektionen Osnabrück. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die Polizisten aber ihre Jobs verlieren. Die Entscheidung darüber müsse bis zum 1. Oktober fallen, weil dann die Probezeit der Polizisten endet. Anschließend würden sie auf Lebenszeit verbeamtet.

 

© OS-Radio 104,8