Hundehalter muss für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis
(LR) Das Amtsgericht Bad Iburg hat einen Hundehalter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Außerdem darf er wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz keine Tiere mehr halten. Im Prozess gab der Mann an, er habe in dem Haus zunächst mit seiner Mutter gewohnt, die die Tiere gehalten habe. Nach dem Tod der Mutter 2018 habe er die Tiere übernommen und sei damit überfordert gewesen. Er erklärte zudem, noch im Januar in dem Haus gewohnt zu haben. Im Februar waren die mehr als 45 zurückgelassenen Hunde vom Veterinäramt aus dem leeren Haus gerettet wurden.
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