Pflegehelferin ohne Impfnachweis scheitert vor Gericht
(SW) Das Osnabrücker Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Tätigkeitsverbot wegen eines fehlenden Corona-Impfnachweises abgewiesen. Der Landkreis Osnabrück hatte ihr im November 2022 untersagt, im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück zu arbeiten. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass damals für Beschäftigte im Gesundheitsbereich eine Impf- oder Genesenennachweis vorgeschrieben war. Grundlage das geltende Infektionsschutzgesetz. Weil die Frau keinen Nachweis innerhalb der Frist brachte, war das Verbot rechtmäßig. Gegen das Urteil kann sie noch Berufung einlegen.
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