Kurzer Auftakt im Korruptionsprozess
(MO) Die Stadt Osnabrück hat im März fünf Angestellte aus der Verwaltung fristlos entlassen. Drei der Mitarbeitenden aus der Wohnungsvergabe klagen dagegen, u.a. eine Frau aus der Abteilung. Ihr Prozess sollte in dieser Woche beginnen – war aber kurz nach Beginn des ersten Termins schon wieder zu Ende. Die Klägerin, deren Prozess jetzt beginnen sollte, erschien nicht zum ersten Termin. Daraufhin brach der Richter die Sitzung ab und verhängte eine Strafe von 4.000 Euro. Der Anwalt der Klägerin kündigte Widerspruch dagegen an, wie er der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte. Das Gericht sei informiert gewesen, dass er und die Klägerin nicht vor Gericht erscheinen würden. Er gehe davon aus, dass das Verfahren in drei Monaten vor Gericht weitergeht. Der Frau und den vier anderen ehemaliegen Mitarbeitenden der Wohnungsvergabe wird vorgeworfen, Wohnung vermittelt zu haben und dafür Geld kassiert zu haben.
©Landesarbeitsgericht
©Bistum Osnabrück / Thomas Arzner