Stadt und Landkreis verbieten den Verkauf von Nikotinbeuteln
(SW) Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück hat den Verkauf sogenannter „Nicotine Pouches“ verboten. Dabei handelt es sich um kleine Portionsbeutel, die tabakfrei sind, aber Nikotin enthalten. Sie werden zwischen Lippe und Zahnfleisch gelegt, das Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Rechtlich gelten die Beutel als neuartige Lebensmittel, für die es keine EU-Zulassung gibt. Deshalb dürfen sie laut Veterinärdienst nicht in den Verkauf. Mit der Verfügung will der Veterinärdienst Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren schützen.
Nicht betroffen von der Verfügung sind Lebensmittel, die natürlicherweise Spuren von Nikotin enthalten (etwa Kartoffeln oder Tomaten) sowie Nikotinkaugummis oder ähnliche Präparate. Die Allgemeinverfügung gilt für alle in der Stadt Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück ansässigen und/oder tätigen Lebensmittel- sowie sonstigen Unternehmen und umfasst alle denkbaren Verkaufs- und Vertriebswege (etwa stationärer Handel inklusive Verkaufsautomaten, Versandhandel und/oder Verkauf im Internet).
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück abrufbar.
OS-Radio
OS-Radio Christoph Beyer
OS-Radio