Streit um verkaufsoffenen Sonntag in Georgsmarienhütte

In Georgsmarienhütte gibt es erneut Streit um einen verkaufsoffenen Sonntag. Im Rahmen des Cityfests am 7. Mai sollen die Geschäfte in der Innenstadt von Georgsmarienhütte öffnen. Dagegen hatte die Gewerkschaft Verdi Klage eingereicht. Mit der Klage hatte Verdi den verkaufsoffenen Sonntag erst einmal gestoppt. Die Stadt Georgsmarienhütte sowie die Citygemeinschaft wollten nun ihrerseits vor Gericht die Öffnung der Geschäfte erreichen. Dazu stellten sie einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht  Osnabrück. Den hat das Gericht gestern (26.04.) aber abgelehnt. Die Begründung: Es fehle ein besonderer Grund für die ausnahmsweise Öffnung der Geschäfte am Sonntag. Das wirtschaftliche Interesse der Verkäufer oder das „Shopping-Interesse“ der Kunden sei dafür nicht ausreichend. Außerdem hält das Gericht das niedersächsische Gesetz, das verkaufsoffene Sonntage erlaubt, für verfassungswidrig.  Gegen die Entscheidung des Gerichts können Stadt und Citygemeinschaft nun beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Außerdem kann die Stadt die Öffnung der Geschäfte am Sonntag den 07. Mai anordnen. Dagegen könnte dann wieder die Gewerkschaft gerichtlich vorgehen. Bereits Anfang April hatte Verdi einen geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Gergsmarienhütte verhindert.