Landkreis Cloppenburg erlässt Stallpflicht für Geflügelhalter
(HG) Im Landkreis Cloppenburg gilt für Geflügelhalter seit heute eine Stallpflicht. Damit will der Landkreis Cloppenburg einen erneuten Ausbruch der Geflügelpest verhindern. Die Maßnahme betrifft alle Geflügelbestände mit mehr als 50 Tieren und schließt alle Geflügelarten mit ein, darunter auch Hühner, Enten und Gänse. Allein in den letzten zwei Wochen mussten in einem Geflügelbetrieb in Garrel über 28.000 Puten getötet werden. Der Geflügelwirtschaftsverband Niedersachsen hatte daraufhin eine landesweite Stallpflicht gefordert, wie sie jetzt im Landkreis Cloppenburg gültig ist.
pixabay.com/Capri23auto
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