Vogelpest ist im Landkreis angekommen – erster bestätigter Fall

(HG) Im Landkreis Osnabrück wurde ein Fall der Vogelpest bestätigt. Der Landkreis hat ab heute eine Stallpflicht für einzelne Geflügelhalter angeordnet, die ein erhöhtes Risiko aufweisen. Eine allgemeine Stallpflicht gilt nicht. Der Vogelpestfall wurde im Venner Moor bei zwei Wildvögeln bestätigt. Nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung werden aktuell noch mehrere Proben toter Wildtiere untersucht, die Zahl der bestätigten Fälle im Landkreis Osnabrück kann also noch ansteigen. Der Landkreis sagt, man beobachte die Situation sehr genau.