Kopftuch nur mit Antrag? OBS Lindenschule in Buer gerät wegen Schulordnung in Kritik
(HG) An der Oberschule Lindenschule in Buer sorgt eine Regelung zur Kopfbedeckung für Kritik. In einem Brief hat die Schule Eltern daran erinnert, dass Kopfbedeckungen wie Mützen, Kappen und Kopftücher nur mit einem Antrag erlaubt seien. Das geht aus einem Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung hervor. Bürgermeisterin Jutta Dettmann hält diese Regelung für problematisch. Das Tragen von Kopftüchern sei durch das Grundgesetz geschützt, betont sie. Die Religionsfreiheit dürfe dadurch nicht eingeschränkt werden. Weil die Stadt Melle der Schule keine Weisungen erteilen kann, will sich Dettmann nun an das regionale Landesamt für Schule und Bildung wenden.
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