Alkohol trinken ist in der Nordwestbahn ab heute teuer

Auf dem Weg zum Fußballspiel im Zug noch schnell ein Bier trinken oder für den anstehenden Weihnachtsmarkt schon etwas vorglühen? Das ist schon seit Dezember 2016 in der Nordwestbahn nicht mehr erlaubt. Das Verbot gilt offiziell ab dem „Fahrplanwechsel“ am 11. Dezember 2016. Die NordWestBahn ging aber bei der Einführung Schritt für Schritt vor. Bei Verstößen gab es zunächst keine Strafe sondern nur eine Belehrung, dass der Alkoholkonsum nicht in den Zügen gestattet sei. Ab heute (01.02.) wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig, wenn Sie in den Zügen der NordWestBahn Alkohol trinken. Hören Sie alle Infos zum Thema in folgendem Mitschnitt aus unserem Programm:

      2017-02-01-NWB-Aktuell

Foto © Nordwestbahn