Gemeinde Ostercappeln muss schwerbehinderte Frau nicht entschädigen

Die Gemeinde Ostercappeln muss einer schwerbehinderten Frau keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Osnabrück. Die Frau hatte auf Schadensersatz geklagt, weil sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden war. Die Gemeinde begründete das damit, dass die Frau nicht für die Stelle geeignet gewesen sei. Die Ansicht teilte das Gericht jetzt. Bei einer ersten Verhandlung vor einigen Monaten hatte das Gericht beiden Seiten noch einen Vergleich angeboten, dann hätte die Frau 1000 Euro bekommen. Die hatte zuvor jedoch das Dreifache gefordert und lehnte den Vergleich ab.