Losverkäuferin klagt gegen Zoogesellschaft

Das Arbeitsgericht Osnabrück beschäftigt sich wieder mit einem Fall, der mit der Zoolotterie zu tun hat. Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung fordert eine Losverkäuferin fast 5.500 Euro Gehalt. Das Geld bekam die Frau nicht, weil die Lotterie für einen bestimmten Zeitraum den Losverkauf eingestellt hatte. Das war wegen eines anderen Vorfalls geschehen, der sich im Mai ereignete. Auch dieser Fall war vor dem Arbeitsgericht gelandet. In dem neuen Fall beruft sich die Klägerin darauf, dass ihr der Verein Zoogesellschaft als Arbeitgeber bei der Zoolotterie nicht gekündigte habe. Die Zoogesellschaft möchte laut Arbeitsgericht, dass die Klage abgewiesen wird.