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UPDATE | Mitarbeiterin bestreitet Gebührenaffäre in Ausländeramt Osnabrück
(Nat) Die Kündigung einer früheren Mitarbeiterin im Ausländeramt Osnabrück wegen unterschlagener Gebühren ist rechtens. So urteilte gestern das Osnabrücker Arbeitsgericht, wo die Frau gegen die Kündigung geklagt hatte. Der Landkreis hatte sie entlassen, weil sie nicht erklären konnte, wo knapp 49.000 Euro geblieben waren, die sie im Ausländeramt an Gebühren hätte einnehmen müssen...