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Neue Vorschriften für Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten

(PM)Neue Regel für Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten: Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück weist darauf hin, dass Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 1. Januar 2023 nur noch betrieben werden dürfen, wenn sie hochwassersicher sind. Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser eines Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden können und die per Verordnung als solche festgesetzt worden sind. Dort müssen...