Urteil im Fall Hannerle Mensen bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Fall Hannerle Mensen bestätigt. Damit wies der BGH sowohl die Revision des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft zurück. Beide hatte beanstandet, dass das Urteil Rechtsfehler enthalte. Der Angeklagte soll Anfang 2016 die Rentnerin Hannerle Mensen aus Bad Rothenfelde in seiner Wohnung in Hilter getötet haben. Anschließend habe er die Leiche in einem Waldstück bei Dissen entsorgt, wo sie im Sommer 2016 entdeckt wurde. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Hintermänner deswegen im März 2017 wegen Totschlags zu 10 Jahren Haft.