Verfahren gegen Taxifahrer eingestellt

Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Taxifahrer ist am Amtsgericht Bad Iburg gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der Richter am Amtsgericht berücksichtigte, dass bei dem Taxifahrer kein ausreichendes Fehlverhalten festzustellen sei, als er im Sommer einen Besucher eines Schützenfestes angefahren hat, der später an seinen Verletzungen starb. Der Mann war auf dem Rückweg vom Schützenfest in der Noller Schlucht bei Dissen. Dabei war er im Dunkeln zu Fuß an einer Straße ohne Rad und Fußweg unterwegs und offenbar nachts in seiner dunklen Kleidung zu spät zu sehen. Außerdem sei der Taxifahrer auch nicht zu schnell gefahren. Das Gericht entschied daher, dass der Taxifahrer eine Geldstrafe von 1.700 Euro an die Opferhilfe zahlen muss.