Klosterkammer will Erbbauzinsen senken
(SW) Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Osnabrück, deren Immobilien auf Grundstücken der Klosterkammer stehen, können mit einer Entlastung rechnen. Die neu berechneten Erbbauzinsen werden um ein Drittel reduziert – vorausgesetzt, die Betroffenen wohnen selbst in ihren Häusern. Grundlage des Erbaubauzinses bleibe der jeweilige Bodenrichtwert, der in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist. Viele Betroffene hatten deshalb deutliche Mehrkosten befürchtet. In Osnabrück und anderen Städten hatten Hausbesitzer dagegen protestiert. Die Klosterkammer will nun das Berechnungsmodell für Erbbaurechtsverträge grundsätzlich neu überarbeiten.
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Petra Auf dem Kampe