Rot-Grün plant sozialeres Erbbaurecht – Entschließungsantrag im Landtag

(SW) Die Landtagsfraktionen von Grünen und SPD wollen das Erbbaurecht in Niedersachsen modernisieren und sozialer gestalten. Die Osnabrücker Abgeordneten Anne Kura und Volker Bajus unterstützen den Antrag, der am kommenden Donnerstag erstmals im Landtag beraten wird.

Hintergrund: In den nächsten 20 Jahren laufen etwa die Hälfte aller Erbbaurechtsverträge aus. Besonders in Städten führt die Neufestsetzung des Erbbauzinses wegen stark gestiegener Bodenrichtwerte zu massiven Mehrbelastungen – in Osnabrück teils um über 1.000 Prozent.

Der Antrag sieht vor, Erbbauzinsen künftig planbarer und sozialverträglicher zu berechnen: mit längerfristiger Bodenwertbetrachtung, festen Anpassungsintervallen, Kappungsgrenzen und günstigeren Konditionen in angespannten Wohnungsmärkten. So sollen Hausbesitzer*innen entlastet, Wohnraum gesichert und Bodenspekulation eingedämmt werden.

Besonders im Blick: die Klosterkammer als größter Erbpachtgeber Niedersachsens. Viele Osnabrücker Betroffene hätten sich bereits gemeldet.

Die Osnabrücker Initiative für Erbbaurechtnehmende hatte durch viele Gespräche mit Politik und Klosterkammer Hannover den Entschließungsantrag angeschoben.