Umtauschfrist für bestimmte Führerscheine endet
(MO) Autofahrerinnen und Autofahrer in Niedersachsen sollten jetzt dringend ihren Führerschein prüfen. Wer noch einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, muss ihn spätestens bis zum 19. Januar umtauschen. Danach ist er ungültig. Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, nach der künftig nur noch einheitliche und fälschungssichere Führerscheine erlaubt sind. Nach Angaben von Städten und Landkreisen haben viele Betroffene den Umtausch bislang noch nicht beantragt. Teilweise werde es deshalb zeitlich eng. Die Behörden raten daher: möglichst sofort kümmern – am besten über die Online-Angebote der Städte und Landkreise. Wer die Frist verpasst, darf zwar weiterhin Auto fahren, riskiert bei Kontrollen aber ein Verwarnungsgeld.
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