Geflügelpest in Badbergen – Stallpflicht ab dem 29. Januar
(HG) In Badbergen wurde heute ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Der Landkreis teilt mit, dass eine Sperrzone um den Seuchenbestand eingerichtet wurde. Dort gelten nun besondere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, darunter auch eine Stallpflicht für Hobby oder Nutzgeflügel. Von der Sperrzone (Foto) sind Teile der Städte Bersenbrück und Quakenbrück betroffen, auch in den Gemeinden Badbergen, Nortrup, Menslage und Gehrde gelten für Geflügelhalter jetzt besondere Maßnahmen. Sie gelten ab Morgen, den 29. Januar.

OSradio / Hinnerk Gramm
Foto: IG Lotter Straße e.V.