CDU Osnabrück-Land fordert Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis Osnabrück
(PM) Die CDU im Landkreis Osnabrück fordert den Landkreis Osnabrück auf, Bargeldleistungen an Asylbewerber einzustellen und die ihnen im Rahmen des Asylbewerbeverfahrens rechtmäßig zustehenden Leistungen bargeldlos mit Hilfe einer Bezahlkarte auszuhändigen. Hintergrund: Im November 2023 wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Frankfurt am Main bekannt gegeben, dass die Bundesländer eine einheitliche Ausrichtung in der Migrationspolitik anstreben. Dabei wurde auch über die Möglichkeit einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete diskutiert. Eine Arbeitsgruppe hat nun erste konkrete Vorschläge vorgelegt. In einigen Landkreisen in Deutschland, aber auch in der Region Hannover sind bislang bereits vielversprechende Pilotphasen gestartet.
Wie CDU-Kreisvorsitzender Christian Calderone mitteilte, funktioniere die Bezahlkarte dabei ähnlich der EC-Karte und könne zum Einkauf in Geschäften oder für Überweisungen genutzt werden. Es sei dabei möglich, Überweisungen ins Ausland oder für Internet-Käufe auszuschließen. Auch möglich wäre die lediglich regionale Einsetzbarkeit der Karte oder der Karten-Ausschluss z.B. in Spielotheken. Eine zweckgebundenere Einsetzbarkeit der Leistungen sei leichter nachprüfbar.
Darüber hinaus könne auch ausgeschlossen werden, dass Zahlungen in die Herkunftsländer oder an Schlepperbanden durchgeführt würden. Durch eine Verzahnung mit dem Ausländerzentralregister könne eine Doppelvergabe vermieden werden. Ein mit der Karte ausgegebener PIN schütze die Karte bei Diebstahl oder sonstigem Verlust vor Missbrauch.
Calderone betonte, dass sich für die ausstellende Kommune ferner Einsparpotentiale hinsichtlich des Verwaltungs- und Personalaufwandes ergäben, da es nicht mehr erforderlich sei, eine ressourcenintensive Bargeldausgabe vorzuhalten. Auch sei eine persönliche Vorstellung des Leistungsempfängers zur Abholung der Transferleistungen nicht unbedingt erforderlich.
Der CDU-Kreisverband zeigt sich überzeugt davon, dass der Einsatz der Karte im Rahmen des bereits 2012 vom Bundesverfassungsgericht ergangenen Urteils möglich sei. In diesem beziehe sich das höchste deutsche Gericht dabei auf Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsprinzip) des Grundgesetzes. Demnach habe jeder Mensch das Recht auf ein menschenwürdiges physisches, aber auch soziokulturelles Existenzminimum, das die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen solle.
Vor dem Hintergrund der in dieser Woche durch die Länderkonferenz erfolgten „Roadmap“ zur Einführung der Bezahlkarte auch in Niedersachsen fordert die CDU im Landkreis Osnabrück die Kreisverwaltung auf, im Grundsatz dem Beispiel anderer Landkreise zu folgen, und die Einführung der Bezahlkarte zu beschleunigen. „Der Landkreis Osnabrück hatte immer den Anspruch, Taktgeber für kommunale Innovationen zu sein. Dies kann er durch eine schnelle Einführung der Bezahlkarte auch heute unter Beweis stellen.“