Geflügelpest in Ostercappeln ausgebrochen – Stallpflicht für Teile des Landkreises
(HG) In einem Geflügelbestand in Ostercappeln wurde am Wochenende ein Fall der Geflügelpest festgestellt. Der Landkreis hat mitgeteilt, dass die betroffenen Tiere bereits am Samstag tierschutzgerecht getötet wurden – wie viele wurde aber nicht gesagt. Aufgrund des bestätigten Falls gilt nun eine Sperrzone um den Geflügelbestand, in der unter anderem eine Stallpflicht gilt. Diese Sperrzone erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinden Belm, Bad Essen, Bissendorf, Bohmte, Bramsche, Wallenhorst, Ostercappeln und der Stadt Osnabrück. Die Allgemeinverfügung für die Sperrzone kann unter www.Lkos.de/bekanntmachungen heruntergeladen werden und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
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