Landkreis erlaubt Töten erkrankter Kraniche – unter Bedingungen

(HG) Der Landkreis hat das Töten kranker Kraniche erlaubt. Damit will der Landkreis laut einer Mitteilung bereits erkrankte Tiere vor noch mehr Leid schützen. Die Erlaubnis Tiere zu töten gilt nur für Kraniche, die schwer erkrankt und fluchtunfähig sind. In den letzten Wochen sollen immer mehr tote oder schwer kranke Kraniche gefunden worden sein. Als Ursache dafür nennt der Landkreis die Geflügelpest, die sich in der Region Osnabrück ausgebreitet hat. Ziel ist es, das Leid der Vögel zu beenden und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Kadaver sollen schnell entfernt werden – Wer tote Tiere findet, kann sie dem Veterinäramt melden. Die Erlaubnis Kraniche zu töten gilt noch bis zum 31. Januar.